Verwendung des Begriffs "Diplom" für privates Abschlusszeugnis ist irreführend
10.07.2003
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "Diplom" für ein Abschlusszeugnis über die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung einer privaten Bildungseinrichtung irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Begründet wurde dies vom Geicht damit, dass die angesprochenen Verkehrskreise den Begriff "Diplom" mit einem akademischen Abschluss, jedenfalls aber mit der Erlangung eines staatlichen Abschlusses verbinden.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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