Kein Titelschutz für eine Zeitschrift vor deren Fertigstellung
06.09.2003
Das OLG München hat entschieden, dass der Beginn der Vorbereitung für den Vertrieb einer neuen Zeitschrift (hier durch sog. Dispositionsrundschreiben an den Handel) für die Erlangung von Titelschutzrechten jedenfalls dann nicht genüge, wenn die Zeitschrift zu diesem Zeitpuknt noch nicht fertiggestellt und zur Auslieferung bereit sei.
Das Urteil zeigt, wie wichtig die rechtzeitige Schaltung einer vergleichsweise billigen Titelschutzanzeige ist.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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